Sonntag, 11. September 2016

Editorial Kongress-Brief Gender-Gesundheit (Juli/August 2016)




Schwimmen mit Burkini? Nach dem die Sommer- und Feriensaison mit terroristischen Anschlägen tragisch startete, schien mit dem "Burkini-Streit" an Frankreichs Stränden endlich ein wirkliches Sommerthema gefunden. An der Auseinandersetzung um religionskonforme Badebekleidung muslimischer Frauen konnten Urlauber an allen europäischen Stränden teilhaben. Fotos, auch in der Tageszeitung meiner spanischen Sommer-Wahlheimat, zeigten wie eine am Kopftuch erkennbare muslimische Frau, umgeben von leichtbekleideten Geschlechtsgenossinnen sich vor drei mit schusssicheren Westen bewehrten männlichen französischen Polizisten eines Ganzkörperüberwurfs, den sie über ihren Ganzkörper-Badeanzug trug, zu entledigen hatte. Wurden im Spanien der 70er Jahre bikinitragende Frauen noch nachdrücklich dazu angehalten, sich vollständiger zu bedecken, entbehrt 2016 der umgekehrte Anspruch nicht einer gewissen Komik.
Während u.a. im Iran eine "Religionspolizei" mit erniedrigenden Methoden dafür sorgt, dass Frauen sich "züchtig" kleiden und jedes hervolugende Haar ahnden – vollziehen am Strand von Nizza bewaffnete französische Polizisten die gegenteilige Forderung, um das seit August geltende Burkiniverbot durchzusetzen. Nach der jüngsten islamistisch motivierten furchtbaren Terrorattacke am 14. Juli in Nizza, lässt sich die Abwehrreaktion gegen sichtbare muslimische Kleiderordnung v.a. am Strand emotional nachvollziehen. Aber hätte man hier nicht wenigstens weibliche Polizisten auf Strandstreife schicken können? Mit dem Zwang, sich der Verhüllung vor versammeltem Strandpublikum und Handy-Fotografenzu entledigen, ist nicht etwa eine größere Freiheit für die Betreffende gewonnen, sondern sie wird ähnlich wie im Iran an den Pranger gestellt. Nur eben mit umgekehrten Vorzeichen.
Paradoxerweise, und das hat mein Mann sofort erkannt, dient eine Vollverschleierung dazu, Frauen in der Öffentlichkeit unsichbar zu machen, d.h. als eigenständige Personen zu negieren. Der Burkini dagegen macht sie sichtbar(er) – wenigstens am Strand. Warum nicht in kleinen Schritten voran? Vor rund 100 Jahren hatte die weibliche Bademode erstaunlich viel Ähnlichkeit mit dem heute umstrittenen Kleidungsstück; bestehend aus einem Badehäubchen, einem Oberteil mit Ärmeln und Röckchen, das den (damals) "unaussprechlichen" Teil der Dame bedeckte und natürlich den Beinkleidern. Auch die männliche Bademode bezog den Oberkörper mit ein. Wie dem Burkini durchaus ein positiver Aspekt abgewonnen werden kann, zeigt z.B. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Leipzig, das 2013 entschied, dass Schülerinnen, die einen Burkinin tragen könnten vom Schwimmunterricht nicht mehr dauerhaft befreit würden. In jedem Fall dürfte das Mehr an Stoff den Trainingseffekt beim Schwimmen verstärken. Eine andere Möglichkeit wäre, dass sich z.B. muslimische Männer solidarisch zeigten und gleichfalls ihren ganzen Körper für die Badefreuden bedeckten. Abwegig? Eine Initiative junger Männer der islamischen Republik Iran posten unter dem Hashtag #meninhijab ihre Interpretation von Verschleierung und zeigen sich mit Kopftuch oder im Vollverschleierungsoutfit neben ihren "unbedeckten" Frauen.