Freitag, 11. November 2016

Editorial Kongress-Brief Gender-Gesundheit (Oktober 2016)

Jetzt ist es passiert: Das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysma wird bei Frauen nicht erstattet. Begründung des GBA: "Die Studienlage belegt den Nutzen eines Ultraschall-Screenings auf Bauchaortenaneurysma für Männer. Sie ergab jedoch keinen Anhaltspunkt für einen Nutzen für Frauen."  Nun hat jene Verkürzung stattgefunden, die an dieser Stelle im August 2015 bereits vorhergesagt wurde. In der Begründung des IQWiG heißt es: "Es ergibt sich für Gesamtmortalität, Ruptur-Häufigkeit, Anzahl Notfalloperationen und Anzahl elektiver Eingriffe kein Anhaltspunkt für einen Nutzen des Ultraschall-Screenings auf BAA für Frauen. Für BAA-bedingte Mortalität lagen keine Daten für Frauen vor." Unterschied bemerkt? Im Wortlaut des IQWiG wird auf die maue Datenlage verwiesen, die weitere Aussagen über ein Nutzen eines Screenings für Frauen nicht zulässt. Auf die Gefahr, mich zu wiederholen: hier wird Quantität mit Qualität verwechselt.
Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) hat darauf hingewiesen, dass 2013 immerhin 2.000 Frauen mit einem Bauchaorten-aneurysma ins Krankenhaus eingeliefert wurden, denen ein solches Screening in der Vergangenheit möglicherweise geholfen hätte; denn Risikofaktoren und Krankheitsverlauf scheinen für beide Geschlechter zu gelten. Also, qualitativ betrachtet, hätte ein Ultraschallscreening bei entsprechend gefährdeten Frauen durchaus einen Nutzen. Sie stellen laut GBA aber nur 0,5 bis 1 Prozent der Betroffenen in der Risiko- und Altersgruppe über 65, während Männer mit 4 bis 8 Prozent deutlich häufiger betroffen sind. Quantitativ könnten also mehr Männer von einem Screening profitieren als Frauen. Daraus aber "keinen Anhaltspunkt für einen Nutzen für Frauen"  abzuleiten scheint gewagt und lässt Fragen an einer objektiven wissenschaftlichen Verfahrensweise aufkommen. Im Klartext müsste es eher heißen, dass Frauen, die Gefahr laufen, von einem Bauchaortenaneurysma betroffen zu sein, dieses diagnostisches Verfahren entweder selbst bezahlen oder darauf verzichten.

Wie wird in Zukunft wohl die Argumentation aussehen, wenn es um eine bessere Versorgung der rund 700 Männer geht, die jährlich an Brustkrebs erkranken? Welchen Erfolg das Versorgungsforschungsprojekt, der Deutschen Krebsgesellschaft und der Universität Bonn haben wird, das gezielt nach den Bedürfnissen dieser Gruppe fragt, inwieweit seitens des IQWiG ein "Nutzen" diagnostischer und theoretischer Methoden für dieses eine Prozent der Neuerkrankungen festgestellt wird, muss  sich zeigen. Die künftige "Studienlage" bleibt abzuwarten.