Frauen und Pflege. Das scheint irgendwie zusammen zu gehören; in der beruflichen wie der privaten Praxis und – das vor allem – immer noch im gesellschaftlichen Selbstverständnis. Das Pflegezeitgesetz verspricht zwar Abhilfe bei der schwierigen Frage, wie die Fürsorge für nahe Angehörige und der Beruf in Einklang gebracht werden können. Ob aber ein Rechtsanspruch auf eine
Verringerung der Arbeitszeit und auf Rückkehr zur gewohnten Arbeitszeit das Dilemma wesentlich mindert, wird die Zukunft zeigen. Denn wie sieht es auf Arbeitgeberseite aus, müssen doch die Betriebe mit der reduzierten Arbeitszeit oder gar dem temporären Ausfall der Arbeitskraft umgehen?
Vor allem kleineren und mittleren Unternehmen fällt es oft schon schwer, Schwangerschaftsurlaub und Elternzeit organisatorisch und finanziell zu stemmen. Nun sind es nur Frauen, die Kinder bekommen können und in der ersten Zeit versorgen. Wenn jedoch weiterhin wie selbstverständlich von der Prämisse ausgegangen wird, dass Frauen später auch die Pflege für Angehörige übernehmen, sind mit einem weiblich besetzten Arbeitsplatz weitere – nennen wir es mal unpopulär – Belastungen verknüpft. Inwieweit sich das künftig im Rekrutierungsverhalten der Betriebe auswirkt, wird sich zeigen. Die Teilzeitfalle schnappt für viele Frauen schon jetzt beim Gehalt und später bei der Rente zu – bei der Karriereentwicklung sowieso. Schließt sich an die Phase der Kindererziehung die Pflege von Angehörigen an, schließt sich auch hier der Kreis. Die Aufnahme eines – zwar zinslosen – Darlehens, um den Verdienstausfall zu kompensieren, dürfte für viele Berufsgruppen, in denen vorwiegend Frauen beschäftigt sind, nicht leicht fallen.
Das Pflegezeitgesetz ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung und mag im individuellen Fall auch eine große Erleichterung sein. Die Bewältigung der Lebensaufgaben, die außerhalb einer Erwerbstätigkeit liegen, wie Kindererziehung und/oder Pflege, muss in Zukunft strukturell jedoch gesamtgesellschaftlich gelöst werden. Hier wären Überlegungen wünschenswert und zu bündeln, die nicht traditionelle Zuschreibung fortsetzten, sondern wirklich innovative Ansätze lieferten. Vielleicht beflügelt ja das Neue Jahr! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein gesundes und erfolgreiches 2015, mit vielen frohen Stunden.
Verringerung der Arbeitszeit und auf Rückkehr zur gewohnten Arbeitszeit das Dilemma wesentlich mindert, wird die Zukunft zeigen. Denn wie sieht es auf Arbeitgeberseite aus, müssen doch die Betriebe mit der reduzierten Arbeitszeit oder gar dem temporären Ausfall der Arbeitskraft umgehen?
Vor allem kleineren und mittleren Unternehmen fällt es oft schon schwer, Schwangerschaftsurlaub und Elternzeit organisatorisch und finanziell zu stemmen. Nun sind es nur Frauen, die Kinder bekommen können und in der ersten Zeit versorgen. Wenn jedoch weiterhin wie selbstverständlich von der Prämisse ausgegangen wird, dass Frauen später auch die Pflege für Angehörige übernehmen, sind mit einem weiblich besetzten Arbeitsplatz weitere – nennen wir es mal unpopulär – Belastungen verknüpft. Inwieweit sich das künftig im Rekrutierungsverhalten der Betriebe auswirkt, wird sich zeigen. Die Teilzeitfalle schnappt für viele Frauen schon jetzt beim Gehalt und später bei der Rente zu – bei der Karriereentwicklung sowieso. Schließt sich an die Phase der Kindererziehung die Pflege von Angehörigen an, schließt sich auch hier der Kreis. Die Aufnahme eines – zwar zinslosen – Darlehens, um den Verdienstausfall zu kompensieren, dürfte für viele Berufsgruppen, in denen vorwiegend Frauen beschäftigt sind, nicht leicht fallen.
Das Pflegezeitgesetz ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung und mag im individuellen Fall auch eine große Erleichterung sein. Die Bewältigung der Lebensaufgaben, die außerhalb einer Erwerbstätigkeit liegen, wie Kindererziehung und/oder Pflege, muss in Zukunft strukturell jedoch gesamtgesellschaftlich gelöst werden. Hier wären Überlegungen wünschenswert und zu bündeln, die nicht traditionelle Zuschreibung fortsetzten, sondern wirklich innovative Ansätze lieferten. Vielleicht beflügelt ja das Neue Jahr! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein gesundes und erfolgreiches 2015, mit vielen frohen Stunden.